DGUV V3 • Prüffristen für elektrische Betriebsmittel
Prüffristen nach Gerät – das Verzeichnis
Die Vorschrift kennt Kategorien, der Betrieb kennt Geräte. Dieses Verzeichnis schlägt die Brücke: Es ordnet gängige Betriebsmittel den Kategorien der DGUV Vorschrift 3 zu, nennt zu jedem den Richtwert samt Fundstelle und beschreibt, welche Mängel bei genau diesem Gerät typischerweise gefunden werden.
Die Frist hängt am Einsatzort, nicht am Gerätetyp
Betriebsmittelart plus Einsatzort ergeben den Richtwert – die Vorschrift kennt keine Liste einzelner Gerätetypen.
Die naheliegende Erwartung – jedes Gerät hat seine eigene Prüffrist – trifft nicht zu. Die Durchführungsanweisungen zu Paragraf 5 der DGUV Vorschrift 3 führen keine Geräteliste, sondern zwei Achsen: Was für ein Betriebsmittel ist es, und unter welchen Bedingungen wird es betrieben. Dieselbe Bohrmaschine hat auf der Baustelle eine deutlich kürzere Frist als in der Werkstatt, und dieselbe Steckdosenleiste im Büro eine längere als in der Fertigung.
Deshalb steht in den Tabellen unten zu jedem Gerät nicht eine Zahl, sondern eine Zeile je Einsatzbereich. Was ein Verzeichnis wie dieses leisten kann, ist die Zuordnung: Welche der beiden Achsen trifft auf mein Gerät zu, und worauf muss ich bei genau diesem Betriebsmittel achten. Die verbindliche Frist legst du anschließend über die Gefährdungsbeurteilung fest – die Richtwerte hier liefern dafür den geprüften Ausgangspunkt.
Ortsfest oder ortsveränderlich: die Frage, an der alles hängt
Vor jeder Frist steht eine Einordnung, und sie fällt in der Praxis oft falsch aus. Entscheidend ist nicht, ob ein Gerät tatsächlich bewegt wird, sondern wie es angeschlossen ist. Ein Kühlschrank, der seit acht Jahren in derselben Ecke steht, ist ortsveränderlich, weil er in einer Steckdose steckt und ohne Weiteres versetzt werden könnte. Ein Händetrockner, der niemals irgendwohin wandert, ist ortsfest, weil er fest verdrahtet ist.
Der Unterschied ist erheblich: Zwischen den beiden Einordnungen liegt ein Vielfaches an Prüfrhythmus. Wer einen Bestand aufnimmt, sollte deshalb bei Einbau- und Großgeräten tatsächlich nachsehen, wie sie angeschlossen sind, statt nach Bauform oder Standort zu entscheiden. In Zweifelsfällen gehört die Einordnung in die Hand der Elektrofachkraft – und in die Dokumentation, damit sie beim nächsten Termin nachvollziehbar bleibt.
Was bei der Bestandsaufnahme regelmäßig fehlt
Was in der Liste steht, wird geprüft. Das Problem sind die Betriebsmittel, die nie eine Position bekommen haben.
Wer Geräteverzeichnisse mit dem vergleicht, was in Betrieben tatsächlich am Netz hängt, findet immer dieselben Lücken. Ganz oben stehen Leitungen: Verlängerungen, Kabeltrommeln und Steckdosenleisten sind vollwertige Prüflinge mit derselben Frist wie das Werkzeug, das an ihnen hängt – und stehen trotzdem selten in einer Liste.
Danach kommt alles, was niemandem gehört: die Kaffeemaschine aus der Kaffeekasse, der privat mitgebrachte Ventilator, das Ladegerät im Baustellenwagen, der Beamer im Besprechungsraum. Für die Prüfpflicht ist unerheblich, wer ein Gerät angeschafft hat – entscheidend ist, dass es im Betrieb verwendet wird. Und schließlich fehlen Geräte, die zum Gebäude gerechnet werden statt zum Maschinenpark: Händetrockner, Untertischboiler, Torantriebe. Deshalb ist eine Begehung Raum für Raum der zuverlässigere Weg zum vollständigen Bestand als jede Beschaffungsliste.
Geräteverzeichnis
47 Geräte in 6 Gruppen, jeweils mit Einordnung,
Richtwerten aus dem Regelwerk und den typischen Befunden aus der Praxis.
Über die Bezeichnung in der Tabelle springst du direkt mit der passenden
Vorauswahl in den Rechner. Die Leiste daneben bleibt beim Scrollen stehen –
über sie kommst du ohne Umweg zu jedem Eintrag.
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7 Geräte
Handwerkzeuge und Baustellengeräte
Handgeführte Elektrowerkzeuge sind die Gerätegruppe mit der höchsten mechanischen Beanspruchung: Sie werden getragen, abgesetzt, fallen gelassen, stehen im Staub und hängen an einer Leitung, die täglich bewegt wird. Entsprechend kurz sind die Richtwerte – und entsprechend häufig finden Prüfungen hier tatsächlich Mängel.
Der Schwachpunkt am Elektrowerkzeug ist selten der Motor – es sind Anschlussleitung, Knickschutz und Stecker.
Bohrmaschine und Schlagbohrmaschine ortsveränderliches Betriebsmittel
Klassisches ortsveränderliches Betriebsmittel – die Frist richtet sich nicht nach dem Gerät, sondern nach dem Einsatzort.
Richtwert: 3 bis 6 Monate
Höchstwert bis 12 Monate –
nur bei nachgewiesener Fehlerquote unter zwei Prozent.
Richtwerte für Bohrmaschine und Schlagbohrmaschine nach Einsatzbereich
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Dieselbe Bohrmaschine hat je nach Einsatzort unterschiedliche Fristen: Wandert sie zwischen Baustellen, gilt der kurze Rhythmus; steht sie fest in der Werkstatt, der längere. Betriebe mit gemischtem Einsatz fahren meist besser damit, den strengeren Wert für den gesamten Bestand anzusetzen, statt für jedes Werkzeug den Einsatzort nachzuhalten.
Typische Befunde bei der Prüfung sind fast immer dieselben: gequetschte oder eingerissene Anschlussleitung kurz hinter dem Gerät, ausgerissener Knickschutz am Stecker, gebrochene Lüftungsschlitze und ein Schalter, der klemmt. Bei Geräten der Schutzklasse I kommt der Schutzleiterwiderstand dazu – ein Wert, der sich nach Jahren des Biegens am Leitungsübergang schleichend verschlechtert.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Beim Trennen und Schleifen entsteht leitfähiger Metallstaub, der über die Lüftungsöffnungen ins Gehäuse gezogen wird und sich dort auf Wicklungen und Kohlebürsten absetzt. Genau das kann Kriechstrecken überbrücken – ein Mangel, den man von außen nicht sieht und der sich erst in der Messung des Isolationswiderstands zeigt.
Dazu kommt die mechanische Seite: Funkenflug versengt Leitungsmäntel, die Schutzhaube wird gerne abmontiert, und die Einschaltsperre des Schalters leidet unter Staub. Zur Erprobung gehört deshalb, dass das Gerät nach dem Loslassen des Schalters tatsächlich abschaltet und nicht durchläuft.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Bei Sägen ist die Leitung selbst der kritische Punkt, weil sie beim Schnitt hinter dem Gerät herläuft und regelmäßig in den Schnittbereich gerät. Ist der Mantel angesägt, die Adern darunter aber noch intakt, arbeitet das Gerät unverändert weiter – der Schaden fällt nur bei der Sichtprüfung auf. Deshalb ist gerade hier der prüfende Blick vor jeder Benutzung so wirksam.
Weitere wiederkehrende Mängel: eine schwergängige oder verklemmte Pendelschutzhaube, verharzte Führungen und ein Absaugstutzen voller Späne. Holzstaub im Gehäuse wirkt zwar nicht leitfähig wie Metallstaub, behindert aber die Kühlung und begünstigt Überhitzung.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Ein verbreiteter Irrtum lautet, mit der Umstellung auf Akkugeräte falle die Prüfpflicht weg. Das stimmt für den akkubetriebenen Schrauber selbst, nicht aber für das Ladegerät: Es hängt am Netz, ist damit ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel und wird wie jedes andere geprüft.
In der Praxis werden Ladegeräte gerne übersehen, weil sie dauerhaft in einer Ecke der Werkstatt oder im Baustellenwagen stehen und niemandem gehören. Genau dort sammeln sich die typischen Mängel: Ladeschalen voll Staub und Späne, verschmorte Kontakte, Netzleitungen, über die täglich gefahren wird. Beim Inventarisieren lohnt es sich deshalb, ausdrücklich nach Ladegeräten zu suchen, statt sie über die Geräteliste der Werkzeuge zu erwarten.
Baustrahler leben an der ungünstigsten Stelle: auf dem Boden, im Weg, oft im Nassen. Gehäuse und Schutzglas bekommen Risse, durch die Feuchtigkeit eindringt, Stative kippen um, und die Leitung wird als Tragegriff missbraucht, bis die Zugentlastung nachgibt.
Bei der Sichtprüfung geht es deshalb vor allem um die Dichtheit: Ist das Schutzglas gebrochen? Sitzt die Dichtung noch? Ist die Kabeleinführung fest? Bei Leuchten für den Außeneinsatz gehört zusätzlich der Blick auf die Schutzart – ein Strahler, der einmal geöffnet und nicht sauber wieder verschlossen wurde, erfüllt seine ursprüngliche IP-Kennzeichnung nicht mehr, auch wenn außen noch dieselbe Angabe steht.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Für die Prüffrist zählt das Schweißgerät als ortsveränderliches Betriebsmittel wie jedes andere. Beim Prüfumfang endet die Ähnlichkeit allerdings: Neben der netzseitigen Prüfung gehört der Schweißstromkreis dazu – Schweißleitungen, Elektrodenhalter, Massezange und deren Isolierung – und für Geräte mit erhöhter elektrischer Gefährdung sind die zulässigen Leerlaufspannungen ein eigenes Thema.
Deshalb gilt hier besonders: Prüfung durch jemanden, der das Gerät fachlich einordnen kann. Ein Schweißgerät nur netzseitig zu messen und mit Plakette zurückzugeben, deckt genau den Teil ab, der im Betrieb am seltensten ausfällt. Die typischen Mängel sitzen auf der Sekundärseite: brüchige Schweißleitungen, verschmorte Kupplungen, eine Massezange mit angeschmolzener Isolierung.
Trocknungsgeräte sind ein Sonderfall der Beanspruchung: Sie stehen dauerhaft in feuchter Umgebung, laufen im Dauerbetrieb oft über Wochen, ziehen viel Strom und werden zwischen den Einsätzen über weite Strecken transportiert. Jeder dieser Punkte für sich rechtfertigt einen kurzen Rhythmus.
Hinzu kommt, dass Bautrockner häufig Mietgeräte sind. Dann stellt sich die Frage, wer prüft – der Vermieter vor der Übergabe oder der Betrieb, der das Gerät einsetzt. Praktisch bewährt hat sich, bei jeder Anmietung den Prüfnachweis mit der Übergabe zu verlangen und ihn zur eigenen Dokumentation zu nehmen, statt sich auf die Plakette allein zu verlassen.
Zu beachten: Bei intensiver Nässe oder in leitfähigen Bereichen sind deutlich kürzere Fristen angezeigt, als die Tabelle nennt – das gehört in die Gefährdungsbeurteilung.
Auch bekannt als: Bauentfeuchter, Trocknungsgerät, Heizkanone, Estrichtrockner
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6 Geräte
Leitungen, Kabeltrommeln und Steckvorrichtungen
Die am häufigsten übersehene Gerätegruppe überhaupt – und gleichzeitig die mit der höchsten Mängelquote. Verlängerungsleitungen und Steckdosenleisten sind vollwertige ortsveränderliche Betriebsmittel mit derselben Prüffrist wie das Werkzeug, das an ihnen hängt. Die Durchführungsanweisungen unterscheiden ausdrücklich nicht zwischen Gerät und Leitung.
Kein Zubehör, sondern Prüfling: Leitung, Leiste und Steckvorrichtung haben dieselbe Frist wie das Gerät, das an ihnen betrieben wird.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Der hartnäckigste Irrtum in diesem Bereich lautet, für Leitungen gälten andere oder gar keine Fristen. Die Tabellen der Durchführungsanweisungen kennen diese Unterscheidung nicht: Eine Verlängerungsleitung ist ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel und wird geprüft wie das Gerät, das daran hängt.
Weil Leitungen billig sind und überall herumliegen, fehlen sie regelmäßig im Geräteverzeichnis – und weil sie auf dem Boden liegen, überfahren, geknickt und über Kanten gezogen werden, sind sie zugleich überdurchschnittlich oft mangelhaft. Bei der Prüfung gehören dazu: durchgehende Sichtprüfung des gesamten Mantels über die volle Länge, Zustand von Stecker und Kupplung, Zugentlastung, Schutzleiterdurchgang. Provisorisch mit Isolierband geflickte Stellen sind kein Mangel zum Nachbessern, sondern ein Ausscheidegrund.
Die Kabeltrommel hat gegenüber der einfachen Verlängerungsleitung zwei eigene Bauteile, die mitgeprüft werden müssen: den Schleifkontakt in der Trommelmitte, über den der Strom auf die drehbare Wicklung übergeht, und – bei den meisten Bauarten – einen thermischen Überlastschutz.
Beide sind für den bekanntesten Fehler verantwortlich: Wird die Trommel im aufgewickelten Zustand unter Last betrieben, staut sich die Wärme in der Wicklung. Der Aufdruck mit den unterschiedlichen Belastbarkeiten für auf- und abgewickelten Zustand gehört deshalb zur Sichtprüfung dazu – ist er unleserlich, fehlt eine sicherheitsrelevante Angabe. Weitere typische Befunde: gequetschter Mantel an der Kabeleinführung, ausgeschlagene Kupplungen und ein Thermoschutz, der nicht mehr auslöst.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Unter praktisch jedem Schreibtisch liegt mindestens eine Steckdosenleiste, und fast keine davon steht in einer Geräteliste. Dabei ist sie ein ortsveränderliches Betriebsmittel wie jedes andere und wird mit derselben Frist geprüft.
Das eigentliche Thema ist hier weniger der Verschleiß als das Hintereinanderstecken mehrerer Leisten: Wird eine Leiste in die nächste gesteckt, hängen am Ende alle Verbraucher an einer einzigen Zuleitung, und ihre Ströme addieren sich in genau diesem Querschnitt. Deshalb gehört zur Prüfung nicht nur der Zustand der Leiste, sondern auch der Blick auf ihre Verwendung. Zu den wiederkehrenden Befunden zählen lose sitzende Steckkontakte, verfärbte oder angeschmolzene Steckplätze als Zeichen von Übergangswiderständen, und gequetschte Zuleitungen unter Rollcontainern und Stuhlrollen.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1A (Gruppe 700); DGUV Information 203-006, Kap. 7
Der Baustromverteiler ist kein Gerät, sondern eine Anlage: Er verteilt und schützt. Als Teil einer nichtstationären Anlage auf einer Bau- oder Montagestelle gilt für ihn nicht der allgemeine Vier-Jahres-Rhythmus, sondern die kürzere Frist für Betriebsstätten besonderer Art.
Entscheidend ist aber die Ebene darunter: Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen im Verteiler werden in nichtstationären Anlagen monatlich auf Wirksamkeit geprüft, und die Prüftaste ist auf der Baustelle arbeitstäglich zu betätigen. Das ist keine Sache für den Prüfdienstleister, sondern für die Baustelle selbst – ein Handgriff von Sekunden, der die wichtigste Schutzfunktion der gesamten Baustelle testet. Wer diese arbeitstägliche Routine dokumentiert, hat den überzeugendsten Nachweis, den es in diesem Bereich gibt.
Der ortsveränderliche Personenschutzschalter wird zwischen Steckdose und Gerät gesteckt und schaltet bei Fehlerströmen ab. Er ist damit selbst ein ortsveränderliches Betriebsmittel und wird nach denselben Fristen geprüft wie das Werkzeug, das er schützt.
Besonders ist der Prüfumfang: Neben dem üblichen Zustand von Gehäuse, Leitung und Steckvorrichtung muss die Schutzfunktion messtechnisch nachgewiesen werden – Auslösestrom und Auslösezeit. Ein Gerät, dessen Prüftaste noch klickt, kann trotzdem außerhalb der zulässigen Auslösezeit liegen. Für die Benutzer gilt zusätzlich die einfache Routine: vor jedem Arbeitseinsatz Prüftaste drücken und beobachten, ob das Gerät tatsächlich abschaltet.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Adapter, Winkelstecker, Zeitschaltuhren und Schaltsteckdosen sind ortsveränderliche Betriebsmittel und fallen unter dieselbe Frist wie alles andere. Weil sie einzeln fast nichts kosten, tauchen sie in kaum einem Geräteverzeichnis auf.
Ihr eigentliches Risiko liegt in der Schutzleiterführung: Ein ungeeigneter oder beschädigter Adapter kann den Schutzleiter eines Geräts der Schutzklasse I unterbrechen, ohne dass das Gerät seine Funktion verliert. Der Fehler wird also nicht bemerkt – bis im Fehlerfall die Schutzmaßnahme nicht greift. Genau deshalb gehört der Schutzleiterdurchgang durch den Adapter hindurch zum Prüfumfang, und deshalb sollten Adapter beim Inventarisieren ausdrücklich mit aufgenommen werden, statt als Kleinteil durchzurutschen.
Auch bekannt als: Adapterstecker, Zwischenstecker, Winkelstecker, Länderadapter, Schaltsteckdose, Zeitschaltuhr
Gruppe 3 von 6 ·
8 Geräte
Bürogeräte und IT
Im Büro herrschen die mildesten Einsatzbedingungen und damit die längsten Fristen der ganzen Vorschrift. Das verleitet dazu, den Bereich ganz zu übersehen – dabei stehen hier zahlenmäßig meist die meisten Betriebsmittel eines Unternehmens, und zwar dort, wo Leitungen unter Rollcontainern und Stuhlrollen liegen.
Milde Bedingungen, große Stückzahl: Der Aufwand im Büro liegt nicht in der Prüfung, sondern im vollständigen Erfassen.
PC und Workstation ortsveränderliches Betriebsmittel
Ortsveränderlich, obwohl er jahrelang am selben Fleck steht – entscheidend ist die Steckverbindung.
Richtwert: alle 6 Monate
Höchstwert bis 24 Monate –
nur bei nachgewiesener Fehlerquote unter zwei Prozent.
Richtwerte für PC und Workstation nach Einsatzbereich
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Ein Bürorechner wird selten bewegt, gilt aber trotzdem als ortsveränderliches Betriebsmittel: Maßgeblich ist nicht, ob er tatsächlich bewegt wird, sondern dass er über eine Steckvorrichtung angeschlossen ist und ohne Weiteres versetzt werden kann. Fest verdrahtete Betriebsmittel sind ortsfest, gesteckte nicht.
Bei der Prüfung ist der Rechner selbst meist unauffällig – die Befunde sitzen an der Kaltgeräteleitung, die hinter dem Schreibtisch eingeklemmt ist, und an der Steckdosenleiste darunter. Zu beachten ist außerdem, dass Netzteile mit Netzfilter systembedingt Ableitströme aufweisen; die Messung gehört deshalb in die Hände von jemandem, der die Grenzwerte für das jeweilige Gerät kennt, statt jeden Ausschlag als Mangel zu werten. Wird ein Rechner in der Produktion oder Werkstatt betrieben, gilt nicht mehr die Bürofrist, sondern die des Einsatzbereichs.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Monitor und Rechner werden in Geräteverzeichnissen gern als ein Posten geführt. Für die Prüfung sind es zwei Betriebsmittel mit zwei eigenen Netzleitungen, und bei zwei oder drei Bildschirmen je Arbeitsplatz summiert sich das schnell auf mehr Prüflinge, als die Liste vermuten lässt.
Die meisten Monitore sind Geräte der Schutzklasse II mit externem oder integriertem Netzteil, sodass keine Schutzleitermessung ansteht – umso wichtiger ist die Sichtprüfung von Netzleitung und Steckverbinder. Typische Befunde: durch die Kabeldurchführung im Tisch gequetschte Leitungen und Steckerbuchsen, die durch häufiges Umstecken bei Arbeitsplatzwechseln ausgeschlagen sind.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Beim mobilen Arbeitsplatz liegt der Schwerpunkt auf dem Netzteil samt seiner beiden Leitungen. Es wird täglich ein- und ausgesteckt, im Rucksack um sich selbst gewickelt und am Kabel aus der Steckdose gezogen – die klassische Ursache für gebrochene Adern direkt hinter der Zugentlastung.
Auffällig ist, dass genau hier oft Fremdgeräte im Umlauf sind: privat mitgebrachte oder billig nachgekaufte Ersatznetzteile, die nie im Bestand erfasst wurden. Für die Prüfung zählt nicht, wem ein Gerät gehört, sondern dass es im Betrieb verwendet wird. Wer ein Notebook regelmäßig auf Baustellen oder in der Produktion einsetzt, prüft es nach der dortigen Frist, nicht nach der Bürofrist.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Kopierer und größere Multifunktionsgeräte ziehen beim Aufheizen der Fixiereinheit kurzzeitig erhebliche Ströme. Sie gehören deshalb an eine eigene Steckdose und nicht an eine Steckdosenleiste, an der schon der halbe Arbeitsplatz hängt – ein Befund, den man bei der Prüfung häufiger sieht als jeden Gerätemangel.
Am Gerät selbst sind vor allem thermische Spuren interessant: verfärbte Steckkontakte, verhärtete Leitungsmäntel im Bereich der Zuleitung. Bei Geräten der Schutzklasse I kommt die Schutzleitermessung hinzu. Steht ein Etikettendrucker im Lager oder in der Produktion statt im Büro, gilt die Frist des Einsatzbereichs.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Elektrisch ist der Aktenvernichter unauffällig. Sicherheitstechnisch ist er das Bürogerät mit den beweglichen Teilen – und genau darauf zielt der dritte Teil der Prüfung, das Erproben.
Zu kontrollieren ist, ob die Sicherheitsabschaltung beim Abnehmen oder Öffnen des Behälters tatsächlich greift, ob der Rückwärtslauf funktioniert und ob die Einzugsöffnung ihre Abdeckung noch hat. Dazu kommt Papierstaub im Gehäuse, der sich auf Motor und Lüfter absetzt. Ein Gerät, das nur noch mit dauerhaft überbrücktem Behälterkontakt läuft, ist unabhängig von jeder Messung ein Fall zum Aussondern.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Präsentationstechnik ist typisches Wandergut: Der Beamer gehört keiner Abteilung, steht mal im Besprechungsraum, mal im Schrank, wird zu Terminen mitgenommen. Solche herrenlosen Geräte fallen bei der Inventarisierung besonders häufig durch das Raster.
Bei der Prüfung sind zwei Dinge auffällig: die Anschlussleitung, die beim Transport regelmäßig um das Gerät gewickelt wird, und der Zustand der Lüftungswege. Ein Projektor mit zugesetztem Staubfilter läuft heißer, als er soll – das ist kein elektrischer Mangel im engeren Sinn, aber ein Befund, der in die Dokumentation gehört. Deckenmontierte Projektoren, die fest angeschlossen sind, sind keine ortsveränderlichen Betriebsmittel mehr, sondern gehören zu den ortsfesten.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Die unterbrechungsfreie Stromversorgung ist der eine Prüfling, bei dem das Trennen vom Netz nicht bedeutet, dass das Gerät spannungsfrei ist: Sie speist aus ihren Batterien weiter. Prüfungen im laufenden Rechenzentrumsbetrieb sind deshalb ohne Abstimmung mit der IT und ohne Kenntnis der Abschaltreihenfolge nicht sinnvoll durchführbar.
Organisatorisch ist ein Serverschrank meist ein gemischter Fall: Die fest eingebaute Verteilung im Rack gehört zur Anlage, die eingeschobenen Geräte samt ihrer Kaltgeräteleitungen sind ortsveränderliche Betriebsmittel. Wer beides in einem Termin abarbeiten will, sollte das vorher festlegen – sonst bleibt regelmäßig eine der beiden Ebenen ungeprüft.
Zu beachten: Batteriegestützte Systeme sind auch nach dem Ziehen des Netzsteckers unter Spannung. Prüfung nur durch eine Elektrofachkraft und in Abstimmung mit dem Anlagenverantwortlichen.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Keine andere Leitung im Büro wird so oft bewegt wie die einer Gelenkarmleuchte: Jedes Verstellen des Arms zieht am Kabel, meist an derselben Stelle. Brüche in den Adern entstehen hier bevorzugt am Übergang in den Leuchtenfuß und im Gelenkbereich, wo sie unter der Ummantelung nicht sichtbar sind.
Dazu kommt bei älteren Leuchten die Wärme im Reflektor. Werden Leuchtmittel mit höherer Leistung eingesetzt als vorgesehen, verhärten Leitungsisolierungen im Kopf der Leuchte und werden mit der Zeit brüchig – ein Befund, der bei der Sichtprüfung nur auffällt, wenn man den Leuchtenkopf tatsächlich anschaut statt nur das Kabel.
Auch bekannt als: Tischlampe, Arbeitsplatzleuchte, Stehlampe, Bürolampe, LED-Leuchte
Gruppe 4 von 6 ·
5 Geräte
Küchen- und Sozialraumgeräte
Teeküche, Pausenraum, Kantine: Hier trifft Netzspannung auf Wasser, Dampf und Kalk – und auf Geräte, die oft niemandem gehören und deshalb in keiner Liste stehen. Elektrisch sind es Betriebsmittel wie alle anderen, mit den Fristen des Bereichs, in dem sie stehen.
Wasser, Dampf und Kalk auf engem Raum – und Geräte, die häufig privat mitgebracht wurden.
Kaffeemaschine und Kaffeevollautomat ortsveränderliches Betriebsmittel
Das meistgenutzte Gerät im Betrieb – und eines mit Wasser und Heizung im selben Gehäuse.
Richtwert: alle 6 Monate
Höchstwert bis 24 Monate –
nur bei nachgewiesener Fehlerquote unter zwei Prozent.
Richtwerte für Kaffeemaschine und Kaffeevollautomat nach Einsatzbereich
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Kaffeemaschinen vereinen alles, was Elektrogeräten zusetzt: Dauerbetrieb, hohe Heizleistung, Wasser und Dampf im Gehäuse, Kalkablagerungen. Undichtigkeiten an Dichtungen und Schläuchen sind der häufigste Befund und verändern das elektrische Verhalten des Geräts messbar – austretendes Wasser auf der Bodengruppe zeigt sich im Isolationswiderstand, bevor irgendetwas sichtbar ausfällt.
Organisatorisch ist die Kaffeemaschine ein Klassiker der Zuständigkeitslücke: Sie wurde von der Abteilung angeschafft, aus der Kaffeekasse bezahlt oder privat mitgebracht und taucht in keinem Anlagenverzeichnis auf. Für die Prüfpflicht ist das unerheblich – entscheidend ist, dass das Gerät im Betrieb verwendet wird. Wer inventarisiert, sollte Sozialräume deshalb ausdrücklich mit begehen, statt sich auf Beschaffungslisten zu verlassen.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Der Wasserkocher zieht viel Leistung in kurzer Zeit und steht dabei mit seiner Kontaktplatte in einer Dampfwolke. Die typischen Befunde sind entsprechend: verfärbte oder korrodierte Kontakte am Sockel, ein Ausschalter, der nach Jahren nicht mehr zuverlässig auslöst, und Kalk am Heizelement, der die Wärmeübertragung stört.
Zur Erprobung gehört die automatische Abschaltung: Der Kocher muss beim Erreichen des Siedepunkts selbstständig abschalten. Ein Gerät, das man von Hand ausschalten muss, hat einen sicherheitsrelevanten Defekt, auch wenn alle Messwerte in Ordnung sind. Auf Baustellen und in Sozialcontainern gilt für dasselbe Gerät die kürzere Frist des Bereichs.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Neben der üblichen elektrischen Prüfung hat die Mikrowelle eine Eigenheit, die kein Messgerät der Standardprüfung abbildet: die Dichtheit der Tür und die Funktion der Sicherheitsverriegelung. Verbogene Türen, verschmutzte Dichtflächen und ausgeschlagene Verriegelungshaken sind bei Geräten in Pausenräumen nach einigen Jahren die Regel.
Zur Erprobung gehört deshalb, dass das Gerät beim Öffnen der Tür sofort abschaltet und sich bei geöffneter oder nicht sauber schließender Tür nicht starten lässt. Ein Gerät mit sichtbar verzogener Tür oder beschädigter Dichtfläche gehört unabhängig von den Messwerten außer Betrieb – das ist ein Fall für den Fachbetrieb, nicht für den nächsten Prüftermin.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Der Kühlschrank steht jahrelang unbewegt in der Ecke und gilt trotzdem als ortsveränderliches Betriebsmittel, weil er über eine Steckvorrichtung angeschlossen ist. Praktisch bedeutet die Prüfung, dass er vom Netz muss – das sollte mit dem Betrieb abgestimmt werden, gerade wenn Lebensmittel oder Proben darin lagern.
Bei den Befunden dominiert die Rückseite: Kondensat und Staub am Verflüssiger, eine Zuleitung, die beim Zurückschieben des Geräts gegen die Wand gequetscht wurde, und Korrosion am Stecker durch Feuchtigkeit. Bei älteren Geräten der Schutzklasse I ist die Schutzleitermessung der wichtigste Wert, weil ein feuchtes Umfeld und ein unterbrochener Schutzleiter zusammen die gefährliche Kombination ergeben.
Küchengroßgeräte sind das Lehrbuchbeispiel für die Abgrenzung zwischen ortsfest und ortsveränderlich, und beide Fälle kommen im selben Raum vor. Fest angeschlossen, also ohne Steckvorrichtung direkt verdrahtet, ist das Gerät ein ortsfestes Betriebsmittel mit der entsprechend langen Frist. Steckt es an einer Steckdose, ist es ortsveränderlich – auch wenn es unter der Arbeitsplatte eingebaut ist und niemand es je bewegen wird.
Die Konsequenz ist erheblich: Zwischen den beiden Einordnungen liegt ein Vielfaches an Prüfrhythmus. Wer den Bestand aufnimmt, sollte deshalb bei Einbaugeräten tatsächlich nachsehen, wie sie angeschlossen sind, statt nach Bauform zu entscheiden. Bei Zweifelsfällen ist die Zuordnung Sache der Elektrofachkraft und gehört in die Dokumentation.
Auch bekannt als: Geschirrspüler, Gastronomiespüler, Herd, Backofen, Kochfeld
Gruppe 5 von 6 ·
9 Geräte
Reinigungs- und Haustechnikgeräte
Reinigungsgeräte arbeiten dort, wo es nass ist, ziehen lange Leitungen über Böden und Kanten und werden von wechselndem Personal bedient – oft von Dienstleistern, die nicht zum eigenen Betrieb gehören. Genau diese Kombination macht sie zu einer Gruppe mit hoher Mängelquote und unklaren Zuständigkeiten.
Nasse Umgebung und lange, über Kanten gezogene Leitungen: die häufigste Ursachenkombination in dieser Gruppe.
Staubsauger und Industriesauger ortsveränderliches Betriebsmittel
Die Aufrollautomatik und die eingebaute Gerätesteckdose sind die beiden Schwachstellen.
Richtwert: 3 bis 6 Monate
Höchstwert bis 24 Monate –
nur bei nachgewiesener Fehlerquote unter zwei Prozent.
Richtwerte für Staubsauger und Industriesauger nach Einsatzbereich
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Zwei Bauteile machen den Sauger zum eigenen Fall. Erstens die Kabelaufrollung: Die Leitung wird bei jedem Einsatz vollständig aus- und wieder eingezogen, immer über dieselbe Umlenkung. Adernbrüche entstehen bevorzugt kurz vor dem Gehäuseeintritt und sind von außen nicht sichtbar. Zweitens die Steckdose für Elektrowerkzeuge, die viele Industriesauger mitbringen – sie ist Teil des Prüflings und wird mitgeprüft, einschließlich Schutzleiterdurchgang bis zur Werkzeugsteckdose.
Bei Nasssaugern kommt hinzu, dass Wasser konstruktiv ins Gerät gelangt. Feuchtigkeit im Motorbereich, nasse Filter und Kondensat im Behälter schlagen sich im Isolationswiderstand nieder. Nach jedem Nasseinsatz muss das Gerät trocknen können – ein Punkt, der weniger in den Prüfbericht als in die Unterweisung gehört.
DGUV Vorschrift 3 DA, Einleitung zu §5 Abs. 1 Nr. 2 und Tabelle 1B; DGUV Information 203-006, Kap. 7
Kein anderes Gerät steht so zuverlässig in seinem eigenen Sprühnebel. Die Anforderung an Gehäusedichtheit, Kabeleinführung und Steckverbindung ist entsprechend hoch, und jede beschädigte Dichtung oder aufgescheuerte Kabeltülle ist ein unmittelbarer Mangel und keine Kleinigkeit für den nächsten Termin.
Bei der Sichtprüfung gehören zwei Dinge dazu, die über die reine Elektrik hinausgehen: der Zustand des Hochdruckschlauchs und die Funktion der Abschaltung beim Loslassen der Pistole. Für den Einsatz im Freien und im Nassbereich gilt außerdem, dass die Speisung über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung erfolgen sollte – das ist eine Frage der Anlage, nicht des Geräts, gehört aber in dieselbe Betrachtung.
Zu beachten: Bei intensiver Nässe oder in leitfähigen Bereichen sind deutlich kürzere Fristen angezeigt, als die Tabelle nennt – das gehört in die Gefährdungsbeurteilung.
DGUV Vorschrift 3 DA, Einleitung zu §5 Abs. 1 Nr. 2 und Tabelle 1B; DGUV Information 203-006, Kap. 7
Bei netzbetriebenen Bodenmaschinen liegt die Anschlussleitung während der Arbeit auf der nassen Fläche und wird von der Maschine selbst überfahren. Beschädigte Mäntel und gequetschte Stellen sind deshalb kein seltener Befund, sondern der Normalfall nach einiger Zeit – und Feuchtigkeit an einer solchen Stelle ist die kritischste Kombination in dieser Gerätegruppe.
Häufig werden solche Maschinen von externen Reinigungsdienstleistern gestellt. Dann liegt die Prüfpflicht für das Gerät bei dessen Arbeitgeber, nicht beim Auftraggeber. Trotzdem lohnt es sich, Prüfnachweise für Fremdgeräte einzufordern, die dauerhaft im eigenen Haus betrieben werden – im Schadensfall ist die Frage nach der Koordination der Arbeitsschutzpflichten schnell im Raum.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Elektroheizgeräte laufen mit hoher Leistung über Stunden und hängen dabei oft an einer Steckdosenleiste oder Verlängerungsleitung, die für Dauerlast in dieser Größenordnung nicht gedacht ist. Verfärbte, verformte oder angeschmolzene Steckkontakte sind hier der typische Befund – und meist nicht am Heizgerät selbst, sondern an dem, was davor steckt.
Zur Erprobung gehören die Sicherheitsfunktionen: Der Überhitzungsschutz muss auslösen, und bei Standgeräten muss der Kippschalter das Gerät beim Umfallen abschalten. Dazu kommt Staub, der sich auf den Heizwendeln absetzt und beim ersten Einschalten der Saison verschwelt. In privat mitgebrachten Geräten liegt hier ein wiederkehrendes Thema – auch sie unterliegen der Prüfpflicht, sobald sie im Betrieb verwendet werden.
Fundstelle: DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Ventilatoren werden im Sommer aus dem Keller geholt, laufen wochenlang durch und verschwinden dann wieder. Dieser Rhythmus erzeugt zwei eigene Themen: Transportschäden an der Leitung, die beim Ein- und Auslagern entstehen, und Staub, der sich während der Standzeit auf Motor und Flügeln absetzt und die Unwucht erhöht.
Sicherheitstechnisch entscheidend ist das Schutzgitter: Es muss vorhanden, unbeschädigt und so befestigt sein, dass es sich nicht ohne Werkzeug abnehmen lässt. Ein verbogenes oder mit Kabelbindern fixiertes Gitter ist ein Mangel. Weil Ventilatoren häufig privat mitgebracht werden, lohnt sich hier der Blick auf den Bestand vor Saisonbeginn – das ist auch der praktischste Zeitpunkt, sie prüfen zu lassen.
DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Der Luftentfeuchter ist konstruktionsbedingt ein Gerät mit Wasser im Inneren: Kondensat läuft über eine Wanne in einen Behälter oder einen Ablaufschlauch. Undichte Wannen, verstopfte Abläufe und ein Schwimmerschalter, der die Abschaltung bei vollem Behälter nicht mehr auslöst, sind die Befunde, die hier zählen – und alle drei enden damit, dass Wasser dorthin gelangt, wo es nicht hingehört.
Dazu kommt der Dauerbetrieb in feuchter Umgebung, oft über Wochen und ohne dass jemand täglich nachschaut. Für die Erprobung heißt das: Abschaltung bei vollem Behälter tatsächlich auslösen und beobachten, nicht nur die Anzeige prüfen.
Zu beachten: Bei intensiver Nässe oder in leitfähigen Bereichen sind deutlich kürzere Fristen angezeigt, als die Tabelle nennt – das gehört in die Gefährdungsbeurteilung.
Kein anderes Betriebsmittel wird planmäßig ins Wasser gestellt. Damit hängt die gesamte Sicherheit an der Dichtheit von Gehäuse, Kabeleinführung und Wellendichtung – und daran, dass die Anschlussleitung über ihre ganze Länge unversehrt ist, weil sie mit im Wasser liegt.
Bei der Prüfung ist der Isolationswiderstand der aussagekräftigste Wert: Er zeigt eindringende Feuchtigkeit, lange bevor die Pumpe ausfällt. Mechanisch zählen der Zustand des Tragegriffs und des Seils – die Leitung wird regelmäßig als Zugmittel missbraucht, bis die Zugentlastung nachgibt – sowie ein frei beweglicher Schwimmerschalter. Für den Betrieb gilt zusätzlich, dass die Speisung über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung erfolgen sollte; das ist eine Frage der Anlage, gehört aber in dieselbe Betrachtung.
Zu beachten: Bei intensiver Nässe oder in leitfähigen Bereichen sind deutlich kürzere Fristen angezeigt, als die Tabelle nennt – das gehört in die Gefährdungsbeurteilung.
DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Waschmaschinen in Betrieben stehen in Wäschereien, Umkleiden und Sozialräumen und sind fast immer über eine Steckvorrichtung angeschlossen – damit ortsveränderlich, auch wenn sie nie bewegt werden. Die Belastung ist ungewöhnlich: hohe Heizleistung, Wasser im Gerät, und beim Schleudern erhebliche Vibration, die über Jahre auf Klemmstellen und die Zuleitung wirkt.
Typische Befunde sind die Rückseite und der Boden: Korrosion an der Zuleitung, eine Anschlussleitung, die beim Zurückschieben gequetscht wurde, Kalk- und Feuchtigkeitsspuren an der Bodengruppe. Bei Trocknern kommt Flusenstaub hinzu, der sich auf Heizung und Motor absetzt und die Kühlung behindert. Für Geräte der Schutzklasse I ist die Schutzleitermessung der wichtigste Wert – feuchtes Umfeld und unterbrochener Schutzleiter sind hier die gefährliche Kombination.
DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
Bei netzbetriebenen Gartengeräten liegt die Anschlussleitung während der Arbeit im Bereich des Schneidwerkzeugs. Angeschnittene Leitungen sind hier kein seltener Ausnahmefall, sondern der häufigste Befund überhaupt – und weil oft nur der Mantel getroffen ist, arbeitet das Gerät unverändert weiter.
Dazu kommen die Bedingungen: feuchtes Gras, Morgentau, Erdreich, und zwischen den Einsätzen monatelange Lagerung. Zur Sichtprüfung gehören deshalb neben der Leitung der Zustand von Schutzhauben und Schnittschutz sowie ein Schalter, der beim Loslassen zuverlässig abschaltet. Wie bei allen Saisongeräten trifft man den sinnvollen Prüfzeitpunkt am besten vor Saisonbeginn – dann liegt der gesamte Bestand ohnehin einmal auf dem Tisch.
Auch bekannt als: Heckenschere, Rasenmäher, Laubbläser, Vertikutierer, Rasentrimmer
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12 Geräte
Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagenteile
Fest angeschlossene Betriebsmittel haben die längsten Fristen der ganzen Vorschrift – und genau darin liegt ihre Tücke: Bei einem Rhythmus von mehreren Jahren gerät ein Termin ohne Anlagenverzeichnis zuverlässig in Vergessenheit. In Bereichen besonderer Art verkürzt sich die Frist deutlich; die Tabellen unten weisen das jeweils aus.
Fest verdrahtet statt gesteckt: Die Anschlussart entscheidet über die Einordnung – und damit über ein Vielfaches an Prüfrhythmus.
DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1A (Gruppe 700); DGUV Information 203-006, Kap. 7
Eine ohne Steckvorrichtung fest angeschlossene Maschine ist ein ortsfestes Betriebsmittel. Für die elektrische Prüfung gilt damit der lange Rhythmus, nicht der kurze der Handwerkzeuge – und das gilt auch dann, wenn die Maschine intensiv genutzt wird.
Wichtig ist die Abgrenzung nach zwei Seiten. Erstens: Die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist nicht die einzige Prüfung an einer Maschine – Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung an das Arbeitsmittel selbst und aus der Herstellerdokumentation laufen daneben und haben eigene Intervalle. Zweitens: Alles, was an der Maschine gesteckt betrieben wird – Handlampen, Absaugung, Zusatzgeräte – bleibt ortsveränderlich und behält seine eigene, kürzere Frist. Wer nur die Maschine im Verzeichnis führt, übersieht regelmäßig genau diese Peripherie.
Händetrockner sind fest angeschlossen und damit ortsfeste Betriebsmittel. Sie hängen allerdings in Sanitärräumen, also in der Umgebung mit der höchsten Luftfeuchte im ganzen Gebäude, und werden dort von jedem benutzt und regelmäßig auch angestoßen.
Weil sie zur Gebäudeausstattung gehören und nicht zum Maschinenpark, fehlen sie in Anlagenverzeichnissen fast immer. Bei der Prüfung interessieren vor allem die Befestigung an der Wand, die Dichtheit der Kabeleinführung und der Zustand des Gehäuses – Risse an der Unterseite sind der typische Befund, weil dort die Feuchtigkeit aufsteigt. In medizinisch genutzten Bereichen gilt die kürzere Frist für Betriebsstätten besonderer Art; die Tabelle weist das aus.
Warmwassergeräte sind ortsfeste Betriebsmittel mit der langen Frist, gehören aber zu den Geräten, bei denen ein einzelner Defekt unmittelbar gefährlich wird: Ein Heizelement mit beschädigter Isolierung überträgt seinen Fehler direkt auf das Wasser, das jemand gerade an der Armatur berührt.
Dazu kommt das Alter. Untertischboiler in Teeküchen und Werkstätten werden praktisch nie ausgetauscht, solange sie warmes Wasser liefern – Geräte mit zwanzig oder mehr Betriebsjahren sind keine Seltenheit. Bei der Prüfung zählen deshalb Isolationswiderstand und Schutzleiterverbindung besonders, und Kalkspuren oder Feuchtigkeit an der Unterseite des Geräts sind ein Befund, der über die elektrische Messung hinaus in den Bericht gehört.
Eine fest installierte Splitanlage besteht aus Innen- und Außeneinheit mit einer Verbindungsleitung dazwischen und wird als ortsfestes Betriebsmittel geprüft. Die kritische Hälfte ist die Außeneinheit: Sie steht dauerhaft in Witterung, ihre Kabeleinführung und Klemmenabdeckung sind der Punkt, an dem Feuchtigkeit ins System kommt.
Daneben gehört die Kondensatführung der Inneneinheit zum Bild – ein verstopfter Ablauf führt dazu, dass Wasser dorthin läuft, wo Elektrik sitzt. In Serverräumen und medizinisch genutzten Bereichen kommt hinzu, dass ein Ausfall Folgen über das Gerät hinaus hat; die Prüfung sollte dort mit dem Betrieb terminlich abgestimmt werden. Mobile Klimageräte mit Stecker sind dagegen keine ortsfesten Betriebsmittel, sondern ortsveränderlich – mit deutlich kürzerer Frist.
Der Antrieb selbst ist ein fest angeschlossenes, ortsfestes Betriebsmittel und wird elektrisch nach dem langen Rhythmus geprüft. Damit ist die Prüfpflicht an einem kraftbetätigten Tor aber nicht erledigt: Für die Sicherheitseinrichtungen – Quetsch- und Scherstellen, Lichtschranken, Schließkantensicherung, Notentriegelung – gilt ein eigenes, deutlich kürzeres Prüfregime aus dem Regelwerk für Türen und Tore.
Beide Prüfungen werden in der Praxis regelmäßig verwechselt oder gegeneinander aufgerechnet. Sie ersetzen sich nicht: Die elektrische Prüfung sagt nichts über die Funktion der Schließkantensicherung aus, und der Sachkundige für Tore misst keinen Isolationswiderstand. Wer beides organisiert, sollte es getrennt im Prüfplan führen.
Zu beachten: Für die Sicherheitseinrichtungen kraftbetätigter Tore und Türen gilt zusätzlich ein eigenständiges, kürzeres Prüfregime. Diese Website deckt nur die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ab.
Sicherheitsleuchten sind fest installierte Betriebsmittel und damit Teil der elektrischen Prüfung. Ihre sicherheitstechnische Besonderheit ist, dass sie im Normalbetrieb nichts tun: Ob eine Batterie noch trägt, zeigt sich erst, wenn der Strom ausfällt – also genau dann, wenn es zu spät ist, das noch festzustellen.
Deshalb existiert für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ein eigenes, engmaschiges Prüfregime mit kurzen Funktionstests und einer jährlichen Bemessungsbetriebsdauerprüfung, in der die Anlage über die volle geforderte Zeit aus der Batterie läuft. Anlagen mit automatischer Prüfeinrichtung erledigen das selbstständig und protokollieren es – die Ergebnisse muss dann aber auch jemand ansehen und dokumentieren. Die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ersetzt diese Kontrollen nicht.
Zu beachten: Für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gelten eigenständige, deutlich kürzere Funktions- und Betriebsdauerprüfungen. Diese Website deckt nur die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ab.
Die Unterverteilung ist der Punkt, an dem sich alle Stromkreise eines Bereichs treffen. Sie zählt zur elektrischen Anlage, nicht zu den Betriebsmitteln, und hat damit die längste Frist im ganzen Regelwerk. Genau daraus entsteht das Problem: Bei einem Rhythmus dieser Länge vergisst ein Betrieb ohne Anlagenverzeichnis den Termin zuverlässig.
Bei der Prüfung geht es weniger um Verschleiß als um Veränderung. Nachträglich eingebaute Stromkreise ohne aktualisierten Stromlaufplan, überbrückte oder falsch dimensionierte Schutzeinrichtungen, fehlende Abdeckungen nach der letzten Erweiterung, thermische Spuren an Klemmen – das sind die Befunde. Wärmebilder machen lose Klemmstellen sichtbar, bevor sie zum Schmorbrand werden. Jede Änderung an der Verteilung erfordert außerdem eine Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme, unabhängig vom laufenden Zyklus.
DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1A (Gruppe 700); DGUV Information 203-006, Kap. 7
Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung sitzt in der Verteilung und wird als Teil der Anlage geprüft. Damit ist es aber nicht getan: Die Durchführungsanweisungen sehen für sie eine eigene, deutlich engere Kontrolle vor. In nichtstationären Anlagen – also auf Bau- und Montagestellen – ist die Wirksamkeit monatlich zu prüfen, und die Prüftaste gehört dort arbeitstäglich gedrückt. In stationären Anlagen ist die Prüftaste in halbjährlichem Abstand zu betätigen.
Das ist keine Aufgabe für den Prüfdienstleister, sondern für den Betrieb selbst – ein Handgriff von Sekunden. Wichtig ist die Unterscheidung: Die Prüftaste zeigt nur, dass die Mechanik auslöst. Ob der Auslösestrom und die Auslösezeit noch innerhalb der Grenzwerte liegen, sagt allein die Messung. Ein RCD, dessen Taste klickt, kann trotzdem zu spät oder erst bei zu hohem Fehlerstrom abschalten.
Ladepunkte für Dienst- und Mitarbeiterfahrzeuge sind fest angeschlossene Betriebsmittel und werden entsprechend geprüft. Ihre Belastung ist allerdings untypisch für diese Kategorie: Dauerlast über Stunden, täglich mehrfach gesteckt, und in aller Regel im Freien montiert. Damit treffen die Themen des Außenbereichs auf die einer Hochlastinstallation.
Bei der Prüfung interessieren vor allem die Ladekupplung mit ihrem Kontaktsatz, der Zustand der Kabeleinführung und der Klemmenraum – dort kommt Feuchtigkeit ins System. Dazu kommt die integrierte Schutztechnik, die je nach Bauart eine Gleichfehlerstromerkennung enthält und mit einem herkömmlichen Prüfablauf nicht vollständig erfasst wird. Organisatorisch gilt: Wer Ladepunkte betreibt, sollte sie ausdrücklich ins Anlagenverzeichnis aufnehmen – sie stammen häufig aus dem Fuhrpark- oder Facility-Budget und tauchen im Elektrobestand nicht auf.
Fest installierte Außenleuchten sind ortsfeste Betriebsmittel mit der langen Frist. Sie stehen dabei dauerhaft in Regen, Frost und UV-Strahlung, also unter Bedingungen, die deutlich härter sind als bei allem anderen in dieser Kategorie. Zwischen zwei Prüfungen liegen damit Jahre, in denen Dichtungen aushärten und Gehäuse Risse bekommen.
Typische Befunde sind entsprechend: Wasser im Leuchtengehäuse, korrodierte Klemmen, brüchige Silikondichtungen, lose Kabelverschraubungen. Bei Leuchten mit Bewegungsmelder kommt hinzu, dass die Sensorik selbst ein elektronisches Bauteil im Freien ist. Weil die Frist hier nach oben eine Grenze und nach unten offen ist, gehört die Außenbeleuchtung zu den Fällen, in denen ein über die Gefährdungsbeurteilung verkürzter Rhythmus fachlich naheliegt.
Eine fest montierte Untersuchungsleuchte ist ein ortsfestes Betriebsmittel. Interessant ist sie vor allem als Anschauungsfall: Dieselbe Leuchtenbauart hat in einem medizinisch genutzten Raum eine erheblich kürzere Frist als im Lager nebenan – nicht weil das Gerät anders wäre, sondern weil der Raum zu den Betriebsstätten besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 zählt. Die Tabelle oben weist beide Werte aus.
Bei der Prüfung zählen Gelenke und Zuleitung: Der Arm wird bei jeder Behandlung bewegt, die Leitung läuft durch die Gelenke und ermüdet dort. Dazu kommt die Frage der Einordnung, die man nicht dem Augenschein überlassen sollte: Ist die Leuchte selbst als Medizinprodukt in Verkehr gebracht, gilt für sie das Regime der Betreiberverordnung statt der Werte hier.
Ruf- und Notrufanlagen sind fest installiert und damit Teil der elektrischen Prüfung. Sie teilen die Eigenheit der Sicherheitsbeleuchtung: Im Normalbetrieb tut die Anlage nichts, und ob sie funktioniert, merkt man erst, wenn sie gebraucht wird. Ein defekter Taster im behindertengerechten WC fällt monatelang niemandem auf.
Deshalb reicht die elektrische Prüfung allein nicht – sie sagt nichts über die durchgehende Signalkette vom Taster über die Zentrale bis zur Anzeige. Betriebe führen dafür üblicherweise eine eigene, deutlich häufigere Funktionskontrolle je Ruforte, dokumentiert in der Anlagendokumentation. In medizinisch genutzten Bereichen gilt für den elektrischen Teil die kürzere Frist für Betriebsstätten besonderer Art; die Tabelle oben weist das aus.
Zu beachten: Für die Funktionsfähigkeit der Signalkette gelten eigene, deutlich häufigere Kontrollen des Betreibers. Diese Website deckt nur die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ab.
Auch bekannt als: Schwesternruf, Patientenruf, Notrufsystem, WC-Notruf, Personenrufanlage
Was dieses Verzeichnis nicht ist
Die Liste ordnet gängige Betriebsmittel den Kategorien der DGUV Vorschrift 3 zu und nennt die Richtwerte aus deren Durchführungsanweisungen. Sie ist weder abschließend noch verbindlich: Die für deinen Betrieb geltende Frist legst du über die Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 3 der Betriebssicherheitsverordnung fest.
Zwei Einschränkungen sind besonders wichtig. Erstens gilt die Zuordnung „ortsfest oder ortsveränderlich“ immer für das konkrete Gerät bei dir im Haus – dasselbe Modell kann fest verdrahtet oder gesteckt betrieben werden, und daran hängt ein Vielfaches an Prüfrhythmus. Zweitens haben kürzere Fristen aus anderen Vorschriften Vorrang, und einzelne Betriebsmittel unterliegen einem vollständig eigenen Prüfregime – Medizinprodukte etwa oder Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. In solchen Fällen steht der Hinweis beim jeweiligen Eintrag, und der Rechner gibt bewusst keine Zahl aus.
Fehlt dir ein Gerät, oder ist dir ein Fehler aufgefallen? Über das Kontaktformular landet der Hinweis direkt beim Betreiber.