Prüffrist für elektrische Betriebsmittel im Büro

Büros sind für Elektrogeräte die schonendste Arbeitsumgebung – entsprechend großzügig sind die Fristen: Richtwert sechs Monate, bei guter Fehlerbilanz bis zu zwei Jahre Abstand zwischen den Prüfungen.

Richtwerte im Überblick

Bezeichnung Richtwert Höchstwert Fundstelle
ortsveränderliches Betriebsmittel 6 Monate 24 Monate DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1B; bestätigt in DGUV Information 203-070 (12/2016), Tabelle 4.1
ortsfestes Betriebsmittel 48 Monate 48 Monate DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1A
elektrische Anlage 48 Monate 48 Monate DGUV Vorschrift 3 DA, Tabelle 1A

Richtwert, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV.

Warum das Büro die längsten Fristen hat

Ein Rechner steht jahrelang am selben Platz, ein Monitor wird selten bewegt, die Leitungen liegen geschützt unter dem Schreibtisch. Mechanische Beanspruchung, Staub und Feuchtigkeit – die drei großen Verschleißtreiber – spielen im Büro kaum eine Rolle. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 tragen dem Rechnung: Tabelle 1B nennt für Büros und ähnliche Bedingungen als einzigen Bereich einen Höchstwert von zwei Jahren; die Begründung der Vorschrift verweist auf die geringe mechanische Beanspruchung und geringe Verschmutzung.

Der Richtwert bleibt trotzdem bei sechs Monaten. Die Verlängerung auf bis zu 24 Monate ist an eine Bedingung geknüpft: Bei den Prüfungen muss die Fehlerquote nachweislich unter zwei Prozent liegen. Wer diesen Nachweis über dokumentierte Prüfserien führt, kann den Aufwand also erheblich reduzieren.

Was im Büro alles zum Prüfling wird

Illustration eines Büroarbeitsplatzes mit Monitor, Steckdosenleiste unter dem Tisch und Wasserkocher
Vom Monitor bis zum Wasserkocher der Teeküche: Auch im Büro ist die Liste der Prüflinge länger als gedacht.

Prüfpflichtig ist mehr, als viele denken: neben PC, Monitor, Drucker und Ladegeräten auch Tischsteckdosen und Mehrfachverteiler, Schreibtischleuchten – und die komplette Teeküche mit Wasserkocher, Kaffeemaschine und Mikrowelle. Die DGUV Information 203-070 stellt außerdem klar: Duldet der Betrieb private Elektrogeräte am Arbeitsplatz, etwa den mitgebrachten Ventilator oder das private Handyladegerät, sind auch diese prüfpflichtig.

Gerade die Küchengeräte verdienen Aufmerksamkeit, denn sie werden deutlich stärker beansprucht als die IT am Schreibtisch: Sie werden täglich bewegt, kommen mit Wasser und Wärme in Kontakt und hängen oft an überlasteten Mehrfachsteckdosen. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann es sinnvoll sein, solche Geräte anders einzustufen als die klassische Büro-IT.

Den Spielraum sinnvoll nutzen

Der große Abstand zwischen Richtwert und Höchstwert gibt Büro-Betrieben Gestaltungsspielraum. Der übliche Weg: mit halbjährlichen oder jährlichen Prüfungen starten, die Fehlerquote dokumentieren und die Frist auf dieser Grundlage schrittweise strecken. Wichtig ist, dass die Entscheidung nachvollziehbar in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten wird – die Frist legt immer der Unternehmer fest, nicht die Tabelle allein.

Ein Datum der letzten Prüfung plus gewählte Frist ergibt den nächsten Termin; der Rechner auf der Startseite nimmt dir diese Rechnung ab und zeigt zu jeder Kombination die Fundstelle in der Vorschrift.

Mit wenig Aufwand organisiert

Für ein Büro mit überschaubarem Gerätebestand reicht meist ein einfaches Verzeichnis: Welche Geräte gibt es, wann wurden sie zuletzt geprüft, wann sind sie wieder fällig. Prüfplaketten an den Geräten machen den Status für alle sichtbar. Die Prüfung selbst lässt sich gut bündeln – ein Prüftermin pro Standort, an dem eine Elektrofachkraft oder ein externer Dienstleister alle Geräte in einem Durchgang abarbeitet.

Nicht vergessen: Auch Geräte, die der Betrieb für das Homeoffice stellt, gehören in die Prüforganisation. Wie die Prüfung dort praktisch abläuft – etwa durch Mitbringen der Geräte zu einem Prüftag – sollte der Betrieb im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung regeln.

Typische Befunde im Büro

Illustration dreier hintereinandergesteckter Steckdosenleisten, an denen mehrere Geräte hängen; die einzelne Zuleitung von der Wandsteckdose ist orange hervorgehoben und zeigt Wärmesymbole
Drei Leisten ineinander, aber nur eine Zuleitung: Am Ende addieren sich alle Ströme in genau diesem einen Querschnitt.

Auch in der schonenden Büroumgebung fördern Prüfungen regelmäßig Mängel zutage – nur andere als in der Werkstatt: geknickte und geflickte Ladekabel, Netzteile mit gebrochener Zugentlastung, Steckdosenleisten mit Wackelkontakt oder in langen Ketten hintereinandergesteckt. Gerade Letzteres ist ein klassisches Warnzeichen, denn verkettete Mehrfachsteckdosen begünstigen Überlastung und sagen zugleich etwas über fehlende feste Installation aus.

Solche Befunde sind wertvoll über das einzelne Gerät hinaus: Sie fließen in die Fehlerquote ein, auf der die Fristverlängerung beruht – und sie zeigen, wo sich mit einer zusätzlichen fest installierten Steckdose oder einem neuen Kabel mehr Sicherheit gewinnen lässt als mit jeder weiteren Prüfrunde.

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